Was kostet Cooperative Praxis?

Die Kosten der CP-Professionals werden üblicher Weise nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Höhe des jeweiligen Zeithonorarsatzes wird vor Beginn des CP-Verfahrens individuell vereinbart. Die anfallenden Kosten sind dadurch transparent und richten sich nach dem Aufwand, den die Konfliktpartner mitbestimmen können.

Für Paare und Familien mit begrenzten wirtschaftlichen Ressourcen möchte pro cp Konfliktlösung durch Cooperative Praxis fördern. Nähere Informationen zu ihren individuellen Honorarbedingungen und etwaigen Förderungsmöglichkeiten erteilen die CP-Professionals gerne auf Anfrage.

Sofern die CP-Anwälte die Konfliktpartner nach Abschluss des CP-Verfahrens im Rahmen eines „einvernehmlichen“ Scheidungsverfahrens weiter begleiten, fallen die entsprechenden Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Eheleute mit begrenzten finanziellen Mitteln erhalten hierbei gegebenenfalls staatliche Verfahrenskostenhilfe. Dies gilt insbesondere auch für das formwirksame Protokollieren von Scheidungsvereinbarungen, die im Rahmen von CP-Verfahren von den Konfliktpartnern gemeinsam erarbeitet wurden. Gerne sind die CP-Professionals auch insofern bei der Abwicklung der Formalitäten behilflich.